Erschliessungsarbeiten
Wir erbringen sämtliche bauliche Maßnahmen, die notwendig sind, um spätere Gebäude ordnungsgemäß nutzen zu können.
Die Erschließung ist eine der Voraussetzungen dafür, dass ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf.
Es handelt sich meistens um den Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz: Abwasseranschluss, Elektrizitätsanschluss, verkehrsgerechte Anbindung an eine Straße und den Wasseranschluss.
Wissenswertes
Die Kosten für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die notwendigen Ablagen hat der Grundstückseigentümer zu 90 % zu tragen.
Ausnahmen bestehen z. B. wenn ein Erschließungsvertrag zwischen einem Investor und der Gemeinde besteht oder bei einem vorhabenbezogenen Bauplan.
Der Eigentümer ist dann verpflichtet, die Erschließungskosten in voller Höhe selbst zu tragen.
Die Höhe der Kosten ist individuell, da die jeweilige Gemeinde sämtliche für die Erschließung entstandenen Kosten auf alle Grundstücke der erschlossenen Anlage umlegt.